Dr. Hans-Georg Keßler, Rechtsanwalt und Notar a.D.
In meiner Eigenschaft als jahrzehntelang in Wiesbaden forensisch und notariell für meine Mandanten tätiger Anwalt bin ich immer noch für diese erreichbar und ansprechbar, wenn auch in einer situations- und altersbedingt gewandelten Form. Seit Aufgabe meiner Rolle als Seniorpartner zuletzt in der Konstellation Wolfarth - Kessler - Walter per 31.12.2015 praktiziere ich in meinem privaten Anwesen in Wiesbaden-Sonnenberg noch in einem Umfang, wie es sowohl mit den Wünschen und Bedürfnissen angestammter Mandanten und meinen eigenen Ruhestandsbedürfnissen und -wünschen vereinbar ist.
In dieser gewandelten Rolle stelle ich mich online wie folgt vor:
- Jahrgang 1940. Nach humanistischem Abitur und Wehrdienst bei der Deutschen Bundesmarine (Abgang als Leutnant z. S. d .R.) Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Frankfurt/Main, Freiburg i.Br. und Mainz. Referendariat in Wiesbaden und am OLG Frankfurt, teilweise parallel mit Assistententätigkeitt und Dissertation über das Thema „Zum zulässigen Inhalt einstweiliger Anordnungen im Verwaltungsprozess“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Frankfurt. (Prädikat „magna cum laude“).
- Seit 1971 Zulassung zur Anwaltschaft, zunächst in Frankfurt/Main, seit 01.01.1972 in Wiesbaden. Seit 01.07.1972 selbständig in verschiedenen Sozietäten.
- 01.11.1978 Bestellung zum Notar. Das Notaramt endete mit Erreichung der gesetzlichen Altersgrenze zum 01.08.2010.
- Tätigkeit seit Herbst 1982 in dem in zentraler Wiesbadener Lage gelegenen Altbau Bahnhofstr.18 (Bahnhofstr./Ecke Rheinstr.). Im Jahre 2001 Aufnahme von RA Chris Walter in Bürogemeinschaft, die nach dem Abschluss des ergänzenden Masterstudiengangs in dem Fach Rechtsinformatik durch RA Walter in 2003 zur Sozietät Kessler & Walter umgewandelt werden konnte. Ab 01.07.2011 erfolgte durch Aufnahme von RA und Fachanwalt für Verkehrsrecht Steffen Wolfarth die Erweiterung zur Sozietät Wolfarth - Kessler - Walter.
- Meine Tätigkeitsschwerpunkte lagen anfangs sowohl im Zivilrecht als auch - begünstigt durch meine Promotionstätigkeit - im Verwaltungsprozessrecht. Seit Beginn der Notariatstätigkeit dominierte sodann eindeutig der zivilrechtliche Bereich mit den Schwerpunkten Grundstücksrecht, Erbrecht und Recht der Altersvorsorge. Daneben entwickelte sich der weitere Schwerpunkt des Arzthaftungsrechtes.